====== Operatoren für das Fach Informatik (BW-Edition) ====== ^ Operatoren ^ Beschreibung ^ AFB ^ | analysieren| Eine konkrete Materialgrundlage unter einer gegebenen Fragestellung auf wichtige Bestandteile, Eigenschaften oder Zusammenhänge untersuchen| III | | angeben | Ergebnisse numerisch oder verbal formulieren, ohne Darstellung des Lösungsweges und ohne Begründungen | I | | anwenden, nutzen, umgehen mit, verwenden | Fachbegriffe, Regeln, mathematische Sätze, Zusammenhänge oder Verfahren auf einen (anderen) Sachverhalt beziehen | II | | begründen | eine Aussage oder einen Sachverhalt durch Berechnungen, nach gültigen Schlussregeln, durch Herleitungen oder inhaltliche Argumentation verifizieren oder falsifizieren | III | | berechnen | Ergebnisse von einem Ansatz oder einer Formel ausgehend durch Rechenoperationen gewinnen | I | | beschreiben | Strukturen, Sachverhalte, Verfahren, Prozesse und Eigenschaften von Objekten in der Regel unter Verwendung der Fachsprache in vollständigen Sätzen wiedergeben (hier sind auch Einschränkungen möglich: "Beschreiben Sie in Stichworten") beziehungsweise in einer vorgeschriebenen Form darstellen (zum Beispiel: "Beschreiben Sie als Terrn") | II | | bestimmen, ermitteln, erschließen | Lösungen, Lösungswege beziehungsweise Zusammenhänge auf der Basis von Vorkenntnissen oder Verfahren rechnerisch, grafisch oder experimentell finden und darstellen | II | | bewerten | einen Sachverhalt nach fachwissenschaftlichen oder fachmethodischen Kriterien, persönlichem oder gesellschaftlichem Wertebezug begründet einschätzen und ein selbstständiges Urteil formulieren | III | | darstellen | Zusammenhänge, Sachverhalte oder Arbeitsverfahren in strukturierter oder formal definierter Form (zum Beispiel grafisch) wiedergeben. | II | | durchführen | nach bekannten Regeln oder Anweisungen von einer Aufgabenstellung zu einem definerten Ziel gelangen | II | | entwerfen | nach vorgegebenen Bedingungen ein sinnvolles Konzept selbstständig planen/erarbeiten | III | | erklären | Sachverhalte, Strukturen, Prozesse und Zusammenhänge erfassen sowie auf Vorkenntnisse oder allgemeine Aussagen und Gesetze unter Verwendung der Fachsprache zurückführen | II | | erläutern | Sachverhalte, Strukturen, Prozesse und Zusammenhänge erlassen sowie auf Vorkenntnisse oder allgemeine Aussagen und Gesetze unter Verwendung der Fachsprache zurückführen und durch zusätzliche Informationen oder Beispiele verständlich machen | II | | erstellen | Herstellen und Gestalten eines Systems unter vorgegebener Zielsetzung | II | | ergänzen, erweitern | weitere Bestandteile zu einem gegebenen Sachverhalt hinzufügen | II | | identifizieren | Objekte, Muster oder Strukturen und die zugehörigen Fachbegriffe begründet miteinander verbinden | I | | implementieren | Datentstrukturen oder Algorithmen in einer Programmiersprache umsetzen | II | | interpretieren | Sachverhalte und Zusammen Im Hinblick auf Erklärungsmöglichkeiten untersuchen und abwägend herausstellen | III | | kommentieren | einen gegebenen Sachverhalt oder einen gegebenen Algorithmus mit erläuternden Hinweisen versehen | I | | modellieren | zu einem Ausschnitt der Realität ein informatisches Modell erstellen | II | | nennen | Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten, Fakten ohne Erläuterung wiedergeben | I | | überführen | eine Darstellungsform in eine andere Darstellungsform bringen | II | | überprüfen | durch Anwendung fachlicher Regeln oder Kenntnisse in einer ergebnisoffenen Situation einen vorgegebenen Sachverhalt verifizieren oder falsifizieren | III | | untersuchen | Objekte, Sachverhalte und Fragestellungen nach fachlichen Kriterien zielorientiert erkunden und Zusammenhänge herausarbeiten | II | | vergleichen | Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede herausarbeiten | II | | zuordnen | einen begründeten Zusammenhang zwischen Objekten, Strukturen und Darstellungen herstellen | II |