Ebenso wie die Uploadfilter in der EU-Urheberrechtsrichtline sind Sperrversuche von Seiten, die urheberrechtlich geschütztes Material anbieten bereits lange im Gespräch.
Im März 2021 haben sich die großen Internetprovider in Deutschland (Telekom, Vodafone, Telefónica und Co.) mit Verbänden der Unterhaltungsindustrie zu der Initiative CUII ("Clearingstelle Urheberrecht im Internet") zusammengeschlossen, um DNS-Sperren gegen "strukturell urheberrechtsverletzende" Webseiten umzusetzen.
Das ist ein Beispiel für sogenannte "privatisierte Rechtsdurchsetzung" - die Rechtsdurchsetzung geht hier nicht mehr vom Staat über Exekutive und Judikative aus, sondern von privaten Firmen. Die CUII interpretiert also Gesetze und setzt diese durch, kein Gericht, damit scheiden auch alle Möglichkeiten der Juristischen Gegenwehr von Betroffenen aus.
Verschaffe dir anhand des Artikels auf netzpolitik.org einen Überblick über die Thematik. Beantworte dann die folgenden Fragen: