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faecher:informatik:oberstufe:info_gesellschaft:datenschutz:start [13.04.2021 11:36] – [Was sind "Personenbeziehbare Daten"?] sbelfaecher:informatik:oberstufe:info_gesellschaft:datenschutz:start [14.04.2021 13:08] (aktuell) sbel
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 ====== Ich habe doch nichts zu verbergen - Datenschutz in einer digitalisiserten Welt ====== ====== Ich habe doch nichts zu verbergen - Datenschutz in einer digitalisiserten Welt ======
  
-"Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten" - Diesen Satz hört man immer wieder, wenn es um den Gebrauch von Messengern, Sozialen Netzwerken und Datensammlung allgemein geht. Warum soll nicht jeder Urlaubsfotos sehen, Name und Adresse, Freunde, Kontakte, Arbeitsstelle und mehr wissen dürfen? Was ist daran bedenklich? Haben denn nicht nur Kriminelle und Terroristen etwas zu verbergen?+"Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten"((https://de.wikipedia.org/wiki/Nichts-zu-verbergen-Argument)) - Diesen Satz hört man immer wieder, wenn es um den Gebrauch von Messengern, Sozialen Netzwerken und Datensammlung allgemein geht. Warum soll nicht jeder Urlaubsfotos sehen, Name und Adresse, Freunde, Kontakte, Arbeitsstelle und mehr wissen dürfen? Was ist daran bedenklich? Haben denn nicht nur Kriminelle und Terroristen etwas zu verbergen?
  
-===== Was sind "Personenbeziehbare Daten"? ====== 
  
-Bei anfallenden und gesammelten Daten kann zunächst unterschieden werden, ob diese personenbeziehbar sind oder nicht+  * [[.:grundlagen:start|Personenbeziehbare Daten]] 
 +  * [[.:interessen:start|Staatliche und privatwirtschaftliche Interessen an Daten]] 
 +  * [[.:ds_als_geschaeftsmodell:start|Datenschutz als Geschäftsmodell]] 
 +  * [[.:tracking:start|Tracking & Werbung]] 
  
-Der Umgang mit personenbeziehbaren Daten wird in Europa durch die {{wpde>Datenschutz-Grundverordnung}}"datenschutzgrundverordnung geregelt. Daten sind personenbezogen, wenn sie persönliche oder sachliche Verhältnisse einer natürlichen Person beschreiben. Daten sind auch dann personenbezogen, wenn die Person nicht namentlich benannt wird, aber den Daten zuzuordnen bzw. durch diese Daten ermittelbar ist. 
-Bei anonymen Daten ist die Person unbekannt und auch nicht mehr bestimmbar. Davon zu unterscheiden sind pseudonyme Daten – hier wird der Name durch ein Pseudonym ersetzt, beispielsweise für die Auswertung von Studien, bei denen mehrere Befragungen oder medizinische Daten als Untersuchungsreihen einer Person zugeordnet werden müssen. Diese fallen ebenfalls unter den Geltungsbereich des BDSG – sie sind ja einzelnen Personen zuzuordnen. Die Pseudonymisierung erschwert die Zuordnung zu realen Personen zwar, ist aber höchst anfällig für eine De-Pseudonymisierung durch die Hinzunahme weiterer Daten aus anderen Quellen. 
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