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faecher:informatik:oberstufe:info_gesellschaft:urheberrecht:einfuehrung:start [13.04.2021 16:58] – [Der Kampf um das "geistige Eigentum"] sbelfaecher:informatik:oberstufe:info_gesellschaft:urheberrecht:einfuehrung:start [14.04.2021 21:20] (aktuell) – [Aufgabe 3] sbel
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 In anderen Rechtskreisen werden Schutzrechte für Werkarten häufig anders definiert. So ist schon der Ansatz im englischsprachigen Raum((Common Law)) ein anderer: Während das deutsche Urheberrecht den Urheber als Schöpfer und seine ideelle Beziehung zum Werk in den Mittelpunkt stellt, betont das **Copyright** wirtschaftliche Aspekte. In anderen Rechtskreisen werden Schutzrechte für Werkarten häufig anders definiert. So ist schon der Ansatz im englischsprachigen Raum((Common Law)) ein anderer: Während das deutsche Urheberrecht den Urheber als Schöpfer und seine ideelle Beziehung zum Werk in den Mittelpunkt stellt, betont das **Copyright** wirtschaftliche Aspekte.
  
-Im Copyright des amerikanischen Rechtssystems werden im Gegensatz zum kontinentaleuropäischen Urheberrecht die Entscheidungs- und Verwertungsrechte über ein Werk oft nicht dem Urheber (beispielsweise dem Künstler) zugestanden, sondern den wirtschaftlichen Rechteverwertern, zum Beispiel dem Verlag. Der Urheber behält dann eingeschränkte Veto-Rechte, die den Missbrauch des Copyrights seitens der Rechteverwerter verhindern sollen. Demgegenüber hat der Ersteller eines Werks in Deutschland unmittelbar das volle Urheberrecht und muss Verwertungsrechte beispielsweise durch Verträge explizit an Verlage o.ä. abtreten.+Im Copyright des amerikanischen Rechtssystems werden im Gegensatz zum kontinentaleuropäischen Urheberrecht die Entscheidungs- und Verwertungsrechte über ein Werk oft nicht dem Urheber (beispielsweise dem Künstler) zugestanden, sondern den wirtschaftlichen Rechteverwertern, zum Beispiel dem Verlag. Der Urheber behält dann eingeschränkte Veto-Rechte, die den Missbrauch des Copyrights seitens der Rechteverwerter verhindern sollen. Bis 1989 musste der Copyright Anspruch durcnh einen entsprechenden Vermerk (c) kenntlich gemacht werden. Der Gedanke, dass neue Werke aus bestehendem geschaffen werden können wohnt dem (ursprünglichen) Copyright-Gedanken ebenfalls inne.  
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 +Außerdem gibt es in Common-Law-Ländern den Rechtsrahmen des **Fair-Use** die bestimmte, nicht autorisierte Nutzungen von geschütztem Material zugesteht, sofern sie der öffentlichen Bildung und der Anregung geistiger Produktionen dienen. Eine solche Regelung fehlt dem Europäischen Urheberrecht, was beispielsweise die Erstellung von offenen Lehr- und Lernmaterialien ungemein erschwert. 
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 +Demgegenüber hat der Ersteller eines Werks in Deutschland unmittelbar das volle Urheberrecht und muss Verwertungsrechte beispielsweise durch Verträge explizit an Verlage o.ä. abtreten. Ausnhahmen vom sehr absoluten Urheberrecht werden durch sogenannte "Schranken" realisisert, beispielsweise, dass eine bestimmte Anzahl von Seiten aus einem Schulbuch kopiert werden darf. 
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 +Texte müssen zur Erlangung eines Urheberrechtsschutzes eine gewisse "Schöpfungshöhe" aufweisen, wohingegen beispielsweise Fotografien mit der Anfertigung des Bildes sofort den vollen Urheberrechtsschutz geniessen, auch wenn man eine weiße Wand fotografiert hat.
 ===== Die Audiocalypse ==== ===== Die Audiocalypse ====
  
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-Seit längerem versucht der Gesetzgeber hier eine Lösung zu finden, der Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess ist jedoch massiv von finanzstarken Lobbygruppen bestimmt, so dass auch hier die Interessen der Nutzer und der Gesellschaft weitgehend unbeachtet bleiben - dazu an anderer Stelle mehr+Seit längerem versucht der Gesetzgeber hier eine Lösung zu finden, der Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess ist jedoch massiv von finanzstarken Lobbygruppen bestimmt, so dass auch hier die Interessen der Nutzer und der Gesellschaft weitgehend unbeachtet bleiben. Einen Einblick in die vernetzte Interessenlage gibt der Artikel [[https://netzpolitik.org/2021/edit-policy-warum-die-laender-praktikablere-regeln-zum-urheberrecht-fordern/|Warum die Länder praktikablere Regeln zum Urheberrecht fordern von Julia Reda]](({{ :faecher:informatik:oberstufe:info_gesellschaft:urheberrecht:einfuehrung:reda_edit_policy.pdf |Als PDF}})).
  
 ===== Aufgaben ===== ===== Aufgaben =====
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   * Suchmaschinenbetreiben (Startpage/Google/Bing) - als Vermittler bei der Informationssuche im Netz   * Suchmaschinenbetreiben (Startpage/Google/Bing) - als Vermittler bei der Informationssuche im Netz
   * Presseverlag - als Anbieter der Informationen   * Presseverlag - als Anbieter der Informationen
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 +===== Material =====
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 +{{simplefilelist>:faecher:informatik:oberstufe:info_gesellschaft:urheberrecht:einfuehrung:*}}
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  • Zuletzt geändert: 13.04.2021 16:58
  • von sbel