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- | ====== Rechtliches und Rahmenbedingungen ====== | ||
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- | In Deutschland ist die Rechtslage für den Einsatz von Hacking-Werkzeugen aller Art für den Anwender stets risikobehaftet, | ||
- | 202c des Strafgesetzbuchs (" | ||
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- | > §(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, | ||
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- | > 1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, | ||
- | > 2. Computerprogramme, | ||
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- | (https:// | ||
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- | Das bedeutet, dass bereits ein Netzwerkscan oder das Mitführen eines Rechners mit Kali-Linux unter ungünstigen Umständen gravierende Auswirkungen haben kann. | ||
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- | <WRAP center round important 60%> | ||
- | Für den Unterricht gilt: Die Werkzeuge werden ausschließlich auf die dafür zur Verfügung gestellten Übungsszenarien angewandt. Der Einsatz in anderen Netzen oder mit anderen Zielen im schulischen Kontext hat unmittelbar disziplinarische Konsequenzen. | ||
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