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Operatoren für das Fach Informatik (BW-Edition)

Operatoren Beschreibung AFB
analysieren Eine konkrete Materialgrundlage unter einer gegebenen Fragestellung auf wichtige Bestandteile, Eigenschaften oder Zusammenhänge untersuchen III
angeben Ergebnisse numerisch oder verbal formulieren, ohne Darstellung des Lösungsweges und ohne Begründungen I
anwenden, nutzen, umgehen mit, verwenden Fachbegriffe, Regeln, mathematische Sätze, Zusammenhänge oder Verfahren auf einen (anderen) Sachverhalt beziehen II
begründen eine Aussage oder einen Sachverhalt durch Berechnungen, nach gültigen Schlussregeln, durch Herleitungen oder inhaltliche Argumentation verifizieren oder falsifizieren III
berechnen Ergebnisse von einem Ansatz oder einer Formel ausgehend durch Rechenoperationen gewinnen I
beschreiben Strukturen, Sachverhalte, Verfahren, Prozesse und Eigenschaften von Objekten in der Regel unter Verwendung der Fachsprache in vollständigen Sätzen wiedergeben (hier sind auch Einschränkungen möglich: "Beschreiben Sie in Stichworten") beziehungsweise in einer vorgeschriebenen Form darstellen (zum Beispiel: "Beschreiben Sie als Terrn") II
bestimmen, ermitteln, erschließen Lösungen, Lösungswege beziehungsweise Zusammenhänge auf der Basis von Vorkenntnissen oder Verfahren rechnerisch, grafisch oder experimentell finden und darstellen II
bewerten einen Sachverhalt nach fachwissenschaftlichen oder fachmethodischen Kriterien, persönlichem oder gesellschaftlichem Wertebezug begründet einschätzen und ein selbstständiges Urteil formulieren III
darstellen Zusammenhänge, Sachverhalte oder Arbeitsverfahren in strukturierter oder formal definierter Form (zum Beispiel grafisch) wiedergeben. II
durchführen nach bekannten Regeln oder Anweisungen von einer Aufgabenstellung zu einem definerten Ziel gelangen II
entwerfen nach vorgegebenen Bedingungen ein sinnvolles Konzept selbstständig planen/erarbeiten III
erklären Sachverhalte, Strukturen, Prozesse und Zusammenhänge erfassen sowie auf Vorkenntnisse oder allgemeine Aussagen und Gesetze unter Verwendung der Fachsprache zurückführen II
erläutern Sachverhalte, Strukturen, Prozesse und Zusammenhänge erlassen sowie auf Vorkenntnisse oder allgemeine Aussagen und Gesetze unter Verwendung der Fachsprache zurückführen und durch zusätzliche Informationen oder Beispiele verständlich machen II
erstellen Herstellen und Gestalten eines Systems unter vorgegebener Zielsetzung II
ergänzen, erweitern weitere Bestandteile zu einem gegebenen Sachverhalt hinzufügen II
identifizieren Objekte, Muster oder Strukturen und die zugehörigen Fachbegriffe begründet miteinander verbinden I
implementieren Datentstrukturen oder Algorithmen in einer Programmiersprache umsetzen II
interpretieren Sachverhalte und Zusammen Im Hinblick auf Erklärungsmöglichkeiten untersuchen und abwägend herausstellen III
kommentieren einen gegebenen Sachverhalt oder einen gegebenen Algorithmus mit erläuternden Hinweisen versehen I
modellieren zu einem Ausschnitt der Realität ein informatisches Modell erstellen II
nennen Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten, Fakten ohne Erläuterung wiedergeben I
überführen eine Darstellungsform in eine andere Darstellungsform bringen II
überprüfen durch Anwendung fachlicher Regeln oder Kenntnisse in einer ergebnisoffenen Situation einen vorgegebenen Sachverhalt verifizieren oder falsifizieren III
untersuchen Objekte, Sachverhalte und Fragestellungen nach fachlichen Kriterien zielorientiert erkunden und Zusammenhänge herausarbeiten II
vergleichen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede herausarbeiten II
zuordnen einen begründeten Zusammenhang zwischen Objekten, Strukturen und Darstellungen herstellen II
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  • Zuletzt geändert: 03.05.2022 14:24
  • von sbel