Operatoren | Beschreibung | AFB |
analysieren | Eine konkrete Materialgrundlage unter einer gegebenen Fragestellung auf wichtige Bestandteile, Eigenschaften oder Zusammenhänge untersuchen | III |
angeben | Ergebnisse numerisch oder verbal formulieren, ohne Darstellung des Lösungsweges und ohne Begründungen | I |
anwenden, nutzen, umgehen mit, verwenden | Fachbegriffe, Regeln, mathematische Sätze, Zusammenhänge oder Verfahren auf einen (anderen) Sachverhalt beziehen | II |
begründen | eine Aussage oder einen Sachverhalt durch Berechnungen, nach gültigen Schlussregeln, durch Herleitungen oder inhaltliche Argumentation verifizieren oder falsifizieren | III |
berechnen | Ergebnisse von einem Ansatz oder einer Formel ausgehend durch Rechenoperationen gewinnen | I |
beschreiben | Strukturen, Sachverhalte, Verfahren, Prozesse und Eigenschaften von Objekten in der Regel unter Verwendung der Fachsprache in vollständigen Sätzen wiedergeben (hier sind auch Einschränkungen möglich: "Beschreiben Sie in Stichworten") beziehungsweise in einer vorgeschriebenen Form darstellen (zum Beispiel: "Beschreiben Sie als Terrn") | II |
bestimmen, ermitteln, erschließen | Lösungen, Lösungswege beziehungsweise Zusammenhänge auf der Basis von Vorkenntnissen oder Verfahren rechnerisch, grafisch oder experimentell finden und darstellen | II |
bewerten | einen Sachverhalt nach fachwissenschaftlichen oder fachmethodischen Kriterien, persönlichem oder gesellschaftlichem Wertebezug begründet einschätzen und ein selbstständiges Urteil formulieren | III |
darstellen | Zusammenhänge, Sachverhalte oder Arbeitsverfahren in strukturierter oder formal definierter Form (zum Beispiel grafisch) wiedergeben. | II |
durchführen | nach bekannten Regeln oder Anweisungen von einer Aufgabenstellung zu einem definerten Ziel gelangen | II |
entwerfen | nach vorgegebenen Bedingungen ein sinnvolles Konzept selbstständig planen/erarbeiten | III |
erklären | Sachverhalte, Strukturen, Prozesse und Zusammenhänge erfassen sowie auf Vorkenntnisse oder allgemeine Aussagen und Gesetze unter Verwendung der Fachsprache zurückführen | II |
erläutern | Sachverhalte, Strukturen, Prozesse und Zusammenhänge erlassen sowie auf Vorkenntnisse oder allgemeine Aussagen und Gesetze unter Verwendung der Fachsprache zurückführen und durch zusätzliche Informationen oder Beispiele verständlich machen | II |